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Rohrsanierung jetzt – Steuern sparen vor Abschaffung des Eigenmietwerts

Als Hauseigentümer können Sie werterhaltende Arbeiten wie die Sanierung Ihrer Wasserleitungen heute noch vom steuerbaren Einkommen abziehen – nutzen Sie diese Chance, bevor der Eigenmietwert wegfällt.

Die Schweiz schafft den Eigenmietwert ab – damit fallen voraussichtlich auch die heutigen Steuerabzüge für viele Unterhalts- und Renovationskosten weg.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer grössere Unterhaltsarbeiten an seiner Liegenschaft plant, sollte diese clever timen. Eine Rohrsanierung mit dem Promotec®-System zählt in der Regel als werterhaltende Massnahme und ist heute noch steuerlich abziehbar – gleichzeitig schützen Sie Ihre Immobilie vor Folgeschäden und steigern den Wohnkomfort.

Jetzt Steuervorteil prüfen

Eigenmietwert wird abgeschafft – was bedeutet das für Sie als Eigentümer?

Die Stimmbevölkerung hat die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen; die Reform soll frühestens ab Steuerperiode 2028 in Kraft treten. Bis dahin gilt das heutige System weiter: Sie versteuern den Eigenmietwert, können aber Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten (z.B. Reparaturen, werterhaltende Sanierungen) steuerlich abziehen. Nach dem Systemwechsel werden diese Unterhaltsabzüge voraussichtlich wegfallen oder stark eingeschränkt – vor allem bei selbstbewohnten Liegenschaften.

  • Heute: Unterhaltskosten wie Rohrsanierungen sind in vielen Kantonen als werterhaltende Aufwände abzugsfähig.
  • In Zukunft: Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfallen im Gegenzug meist die Unterhaltsabzüge.
  • Chance: Grössere Unterhaltsarbeiten strategisch in die Jahre vor dem Systemwechsel legen.

 

Hinweis: Die genaue steuerliche Behandlung hängt von Kanton, Objekt und Art der Arbeiten ab. Klären Sie Ihre Situation im Zweifel mit einem Steuerexperten oder Treuhänder.

Rohrsanierung als steuerlich abziehbarer Unterhalt

Steuerlich wird zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen unterschieden. Werterhaltende Kosten dienen dem Erhalt des bestehenden Zustands Ihrer Liegenschaft – dazu zählen typischerweise Reparaturen und der Ersatz von bestehenden Installationen in vergleichbarer Qualität. Eine Rohrsanierung Ihrer bestehenden Wasserleitungen, um Korrosion, Rostwasser oder Lecks zu beheben, fällt meist in diese Kategorie und kann deshalb in vielen Fällen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Rohrsanierung: Werterhaltende Massnahme mit Steuereffekt

Beispiel:

  • Vorher: Alte, korrodierte Wasserleitungen, wiederkehrende Reparaturen und rostiges Wasser.
  • Nachher: Sanierte Leitungen mit Innenbeschichtung, stabile Wasserqualität, weniger Reparaturkosten – und die Sanierungskosten im Jahr der Durchführung als Unterhalt in der Steuererklärung deklarierbar (je nach kantonaler Regelung).

 

Hinweis: Welche Arbeiten im Einzelfall als werterhaltend gelten, entscheidet die Steuerbehörde; fragen Sie bei grösseren Projekten Ihren Steuerberater.

Steuern sparen & Immobilie schützen

Doppelt profitieren: Steuervorteil nutzen und teuren Schaden verhindern

Korrodierte Wasserleitungen sind nicht nur ein Komfortproblem, sondern auch ein Risiko für teure Wasserschäden und Wertverlust der Liegenschaft. Mit einer rechtzeitig geplanten Rohrsanierung schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie schützen Ihre Immobilie langfristig und nutzen noch die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.

  • Steuern optimieren: Sanierungskosten als Unterhalt geltend machen, solange der Eigenmietwert noch besteuert wird und Abzüge möglich sind.
  • Budget planen: Grössere Unterhaltsprojekte in ein steuerlich sinnvolles Jahr bündeln (z.B. Kombination weiterer Renovationen).​​
  • Werterhalt: Ihre Liegenschaft bleibt technisch auf dem aktuellen Stand und attraktiver für Vermietung oder späteren Verkauf.

Das Promotec®-Rohrsanierungsverfahren

Sanieren statt ersetzen: Das mieterfreundliche Promotec®-System

Mit dem Promotec®-System werden Ihre bestehenden Wasserleitungen von innen saniert, anstatt sie aufwendig auszutauschen. Das Verfahren ist grabenlos, verursacht kaum Lärm oder Staub und eignet sich ideal für bewohnte Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Stockwerkeigentum.

 

Kurzablauf:

  • Analyse: Zustandsprüfung Ihrer Leitungen und Besprechung Ihrer steuerlichen Ziele mit Blick auf den geplanten Zeitpunkt der Arbeiten.
  • Vorbereitung: Leitungen werden gereinigt, entleert und auf Schäden untersucht.
  • Innenbeschichtung: Spezielle Beschichtung wird in die Rohre eingebracht und härtet aus.​
  • Wiederinbetriebnahme: Nach kurzer Zeit sind die Leitungen wieder im Einsatz – mit deutlich reduzierter Korrosionsgefahr.


Vorteile speziell für Eigentümer:

  • Keine grossen Bauarbeiten im Hausinneren
  • Kurze Ausfallzeiten der Wasserzufuhr
  • Planung über mehrere Liegenschaften und Jahre möglich

Für wen eignet sich diese Strategie?

Für Eigentümer, die vorausschauend planen

Von einer steueroptimierten Rohrsanierung profitieren insbesondere Eigentümer, die ihre Liegenschaft selber bewohnen oder langfristig halten möchten. Auch Stockwerkeigentümergemeinschaften können grössere Unterhaltsprojekte – wie die Sanierung von Steigleitungen – zeitlich so planen, dass die Kosten steuerlich möglichst gut genutzt werden.

Geeignet für:

  • Einfamilienhaus-Eigentümer mit älteren Wasserleitungen
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit wiederkehrenden Rohrproblemen
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften mit Erneuerungsfonds (Koordination wichtig)
  • Eigentümer, die in den nächsten Jahren ohnehin sanieren müssen

 

Jetzt Rohrsanierung und Steuersituation prüfen

Sie möchten wissen, ob sich eine Rohrsanierung in Ihrer Liegenschaft steuerlich lohnt und wie Sie den richtigen Zeitpunkt wählen? Gerne prüfen wir mit Ihnen den technischen Zustand Ihrer Leitungen und erstellen eine Offerte, die Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen können.

Kostenloser Steuer-Check-Termin

Dies ist keine Steuerberatung. Lassen Sie sich von Ihrem Treuhänder beraten.

 

Häufige Fragen (FAQ-Auszug)

Sind die Kosten für eine Rohrsanierung in jedem Fall von den Steuern abziehbar?

In vielen Kantonen gelten werterhaltende Unterhaltskosten als abzugsfähig, dazu können auch Sanierungen von bestehenden Wasserleitungen gehören. Die konkrete Einstufung hängt jedoch von Art und Umfang der Arbeiten sowie der kantonalen Praxis ab; verbindliche Auskunft erhalten Sie von Ihrer Steuerbehörde oder Ihrem Steuerberater.

Bis wann kann ich die Steuervorteile voraussichtlich noch nutzen?

Die Steuerreform zur Abschaffung des Eigenmietwerts tritt frühestens ab der Steuerperiode 2028 in Kraft. Bis dahin gelten im Grundsatz die bisherigen Regeln, wonach Sie Eigenmietwert versteuern und im Gegenzug Unterhaltskosten abziehen können.

Lohnt es sich, mehrere Unterhaltsarbeiten im gleichen Jahr zu bündeln?

Ja, viele Fachstellen empfehlen, grössere werterhaltende Arbeiten in „Renovationsjahren“ zu bündeln, um die Abzugsfähigkeit optimal zu nutzen. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.

Weitere FAQ's

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